Wir unterstützen die UN Kinderrechtskonventionen (Auszug): Artikel 9 (Trennung von den Eltern): “Ein Kind wird nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt, es sei denn, die Trennung ist zum Wohl des Kindes notwendig. Kinder die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen. Artikel 27 (Adäquater Lebensstandard): “Kinder haben das Recht auf einen seiner körrperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard“.