Wir sind dabei: Bußgeldliste zugunsten von Organisationen

Wir haben gute Neuigkeiten zu verkünden: seit 27.04.2020 stehen wir auf der Bußgeldliste. Und zwar für die nächsten 2 Jahre. In dieser Zeit sollten wir bis dahin mindestens eine Geldzuweisung erhalten haben. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit der Verlängerung vor Ablauf. Ein großes Dankeschön an das Amtsgericht Tiergarten!! Wenn Sie sich jetzt fragen, was das denn überhaupt ist, hier ein paar Einzelheiten zum besseren Verstehen.

Was ist die Bußgeldliste?

Eine Liste für Organisationen die bestimmte Herausforderungen erfüllen, um Geldzuweisungen zu erhalten. Oft handelt es sich dabei um eine vom Gericht angeordnete Zahlung, die an bestimmte Vereine als Spende geht. Sie stellt die zu leistende Strafe bzw. einen Teil dieser dar. 

In Deutschland werden jedes Jahr ca. 130.000 Gerichts- und rund 190.000 Ermittlungsverfahren in Folge einer Geldauflage eingestellt. Das bedeutet, dass ungefähr 100 bis 120 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Ist das nicht super? Im Vergleich: jährlich nehmen deutsche Bundesländer über eine Milliarde Euro an Bußgeldern ein. Jedes Bundesland entscheidet, wie hoch der Prozentsatz ist. In Berlin gehen rund 20 Prozent der Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen. In anderen Bundesländern ist es zum Teil mehr.

Und wie geht das?

Wenn ein Staatsanwalt ein Strafverfahren einleitet, ist der Ausgang meist ungewiss und kann verschiedene Formen annehmen. Eine davon ist die Geldauflage. Mit dieser erwirkt der Richter oder Staatsanwalt, dass der vermeintliche Täter eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder Organisation zahlt.

Welche Organisationen kommen in Frage?

Die gemeinnützigen Vereine und Organisationen müssen laut Verwaltungsvorschriften in folgenden Bereichen tätig sein:

  • Jugendhilfe
  • Gefangenenhilfe
  • Opferhilfe

Wer entscheidet?

Der Betroffene hat keinerlei Entscheidungsgewalt über den Verein, denn der Richter bzw. Staatsanwalt entscheidet, ob es überhaupt zur Geldauflage kommt bzw. wohin sie fließt. Auch spannend ist die Tatsache, dass etwa 70 Prozent aller Geldauflagen in Deutschland von derStaatsanwaltschaften zugewiesen werden; lediglich 30 Prozent durch Richter. Der vermeintliche Täter kann einen Vorschlag geben, mit einer Geldauflage zu urteilen. Im Endeffekt besprechen sich der Staatsanwalt und der Richter, ob die Geldauflage die richtige Verurteilung ist. Die Staatsanwaltschaft unterstützt den Richter durch Vorschläge und Anregungen, um eine geeignete gemeinnützige Einrichtung zu finden.

Vielen herzlichen Dank an den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten. Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung.

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